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Update zum Gerichtsprozess vom letzten Montag

Das Urteil in dem Berufungsverfahren fiel zum Nachteil für den Chef eines Viehtransportunternehmens aus. Anstelle von 60, erhöhte sich seine Strafe auf 80 Tagessätze zu je 80 Euro.

Zum Hintergrund: Der Täter zerrte verletzte und kranke Kühe, die sich nicht mehr auf den eigenen Beinen halten konnten, gewaltvoll per Kettenwinde aus dem Transporter in den Schlachthof. Die Strafe ist unserer Meinung nach immer noch zu milde. Aber immerhin hat sich sein dreister Versuch der Strafe zu entgehen, nicht gelohnt. Einsicht oder Reue zeigte der Täter auch nach diesem Prozess nicht.

Der Fall Bad Iburg ist der größte Tierschutzskandal, der vor Gericht kam. Es gab über hundert Täter, Bauern, Tiertransportfahrer, Viehhändler und Schlachter. Doch alle Strafbefehle fielen deutlich zu gering aus. Auch der Chef des Viehtransporters blieb ohne Vorstrafe und kann einfach weiter machen.

Dass sich diese grausame Geschichte wiederholen wird, ist nur eine Frage der Zeit. In Deutschland hat man nicht viel zu fürchten, wenn man „Nutztiere“ quält.



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