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Prozess Absage stellt Rechtsstaatlichkeit in Frage


Update: Demo auf 12.01.19 14.00 Tübingen verschoben #JetztErstRecht

Skandal um geplatzten Affenquäler-Prozess

Kurz vor dem historischen Prozess, kommt völlig überraschend die Absage und die Einstellung des Verfahrens um die gequälten Laboraffen durch ein Geheimgutachten.

Die Aufnahmen von gequälten und misshandelten Laboraffen im Tübinger Max Planck Institut machten weltweit Schlagzeilen und mobilisierten die Öffentlichkeit zu den größten Protesten gegen Tierversuche. Besonders das Schicksal der halbseitig gelähmten, schwer verletzten Äffin Stella, die sinnlos leiden musste, berührte Millionen Menschen. Dass die Behörden den Mut fanden, die hochrangigen Tierexperimentatoren wegen des Verdachts auf Tierquälerei vor Gericht zu stellen, war einmalig.

Die heutige Absage des Prozesses ist damit ein Schlag ins Gesicht der Öffentlichkeit, die ein Recht auf eine saubere und öffentliche Aufarbeitung der Taten verdient hätte. Denn die Tierversuchsindustrie setzt auf Abschottung und totale Geheimhaltung. Dass setzt sich jetzt, fast 5 Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen und 19 Tage vor dem Prozess mit dem überraschend eingereichten, ausschlaggebenden Geheimgutachten fort, dessen Inhalt und Urheber unter Verschluss bleiben werden. „Das ist ein erneuter Fall, in dem die Öffentlichkeit ausgesperrt wird und fragwürdige geheime Gefälligkeitsgutachten der Tierversuchsindustrie die rechtsstaatliche Aufarbeitung ausbremsen. Da verwundert es kaum mehr, dass die Menschen ihr Vertrauen in das System verlieren.“, so Friedrich Mülln, der für SOKO Tierschutz die Kampagne geleitet hat.

SOKO Tierschutz fordert ein Ende der sinnlosen, grausamen und gefährlichen Tierversuche, und den Einsatz fortschrittlicher Systeme zum Ersatz dieser veralteten Versuche auf Kosten von Millionen Tieren. Der für den 7. Januar geplante Protest der Organisation wird zu einem Protest für das Recht auf Information und Rechtsstaatlichkeit auch im Tierlabor umgewidmet. „ Es kann nicht sein, dass Schwarzfahrer in Deutschland vor Gericht kommen und Tierquäler nicht“, so Mülln.




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