Kuh wurde nach SOKO Anzeige am Donnerstag erlöst. Die Antworten der Landkreises ( siehe unten) werfen allerdings Fragen auf. So verschweigt dass Amt, dass SOKO Tierschutz die Amtstierärztin bereits mit der illegalen und grausamen Praxis der Hüftklammer und dem Umherschleifen konfrontierte. Man wusste nur nicht, dass es ein Video gibt. Die Dame war aber dermaßen desinteressiert und mit abblocken beschäftigt, dass sie nicht weiter nachfragte. Diese Aufnahme stammt nach Auskunft eines Anwohners von Montag den 13.04. Die Aufnahmen von Tierschützern von Mittwoch auf Donnerstag. Auf keinem der Fotos und Videos hatte das Tier Zugang zu Wasser oder Futter. Schon an diesem Tag und in den nächsten Tagen, war der Zustand der Kuh gravierend schlecht. Das passt nicht zu dem Tier im guten Allgemeinzustand bei der Kontrolle des Vetamtes, dass dann dennoch sofort erlöst werden musste. Fragen und Antworten: hier nun die Antworten auf Ihre Anfrage. 1. Warum wurde der Zustand des Tieres nicht überwacht? Das Veterinäramt wurde erst durch die Meldung der Polizei am 16.04.2020 auf den Fall aufmerksam gemacht und hat sofort reagiert. Eine vorherige Überwachung konnte also demzufolge nicht stattfinden. 2. Wie beurteilt das Amt den gewaltsamen Umhang und Transport mittels Trecker und Hüftklammer? Hier wird auf ein Video Bezug genommen, dass auf der Internetseite und der Facebook-Seite der Soko Tierschutz e.V. am Samstag, den 18.04.2020 öffentlich gemacht wurde. Weder ein Link zur entsprechenden Internet- oder Facebook-Seite oder das Video selbst wurden von SOKO Tierschutz e.V. an das Veterinäramt übermittelt. Das Veterinäramt wurde durch eine Anfrage einer Bürgerin auf das Video aufmerksam gemacht. Der Einsatz von mechanischen Vorrichtungen zum Aufheben von festliegenden Kühen kann unter Umständen sinnvoll sein. Hierbei bestehen sehr enge Grenzen zwischen dem Nutzen und dem Schaden (Schmerzen) für das Tier. Deshalb sollte in jedem Fall ein Tierarzt zugegen sein, der über einen Einsatz einer Aufhebevorrichtung entscheidet. In diesem Fall fügt ein Transport eines festliegenden Tieres mittels derartiger Vorrichtungen dem Tier unnötige Schmerzen zu und ist nicht statthaft. 3. Wie beurteilen sie die fehlende Futter und Wasser Versorgung des Tieres in dem Fall? Bei der unangekündigten Kontrolle am 16.04.2020 wurde im Bereich der Kuh Futter und ein Tränkebehälter (mit Restwasser) vorgefunden. Das Tier zeigte keine Dehydrierung und war am Wiederkauen, so dass die Aussagen des Tierhalters, er würde das Tier entsprechend versorgen, glaubhaft erscheinen. 4. Was geschah mit der Kuh seit der Meldung des Vorfalls? Aufgrund der Untersuchung des Tieres und der Dauer des Krankheitsgeschehens bestand eine sehr schlechte Heilungsprognose. Die Kuh wurde deshalb unmittelbar durch den Haustierarzt eingeschläfert. 5. In welchem Zustand war das Tier bei der Auffindung durch die Amtsperson? Die Kuh war festliegend. Die Überprüfung des Hautturgors der Kuh ergab keine Auffälligkeiten. Es bestanden demnach keine Anzeichen für eine Dehydrierung. Die Kuh war aufmerksam und zeigte Wiederkauen. Zähneknirschen als Anzeichen von Stress oder Schmerzen war nicht wahrnehmbar. 6. Hatte das Tier Zugang zu Wasser oder Futter bei Auffindung? Unmittelbaren freien Zugang zu Wasser und Futter hatte die Kuh nicht. Futter und Tränkebehälter befanden sich in Nähe zu dem Tier. 7.Hatte das Tier Zeichen von Dehydrierung? Nein 8. Wurde die Kontrolle des Tieres vom Amt beim Tierhalter bzw. Hof angemeldet? Nein. 9. Welche Maßnahme wurde gegen den Halter getroffen? Aufgrund des laufenden Verfahrens können keine Auskünfte über Maßnahmen gegeben werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Staatsanwaltschaft. 10. Ist es korrekt, dass das Veterinäramt schon vor der Meldung durch SOKO Tierschutz e.V. von dem Tier und dessen Zustand wusste bzw. dessen Lagerung in Absprache statt fand? Nein, die Behauptung ist falsch.
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