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Staatsanwaltschaft Oldenburg schafft rechtsfreien Raum in der Tierproduktion


SOKO Tierschutz stellt Strafanzeige wegen Verdachts auf Rechtsbeugung gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg Hunderte Tierschutzverfahren eingestellt und ein Totalversagen im Fall von Bad Iburg - Der neue Fall von Tierquälerei in Stade ist die Folge des staatlichen Rückzugs aus der Durchsetzung des Tierschutzrechts in Niedersachsen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutzfälle in der Landwirtschaft stellt nach aktuellen Informationen einer kleinen Anfrage der Grünen so gut wie jeden Tierschutzfall ein. So wurden in den letzten Jahren 18 von 18 Verfahren, die durch die Strafanzeigen von Tierschutzorganisationen zustande kamen, eingestellt. Hinzu kommen 450 weitere Verfahren in Tierschutzfällen, die nie vor einem Gericht verhandelt werden konnten. So bleiben in Niedersachsen z.B das illegale Erschlagen von Ferkeln und Hühnern genauso folgenlos, wie das Quälen von Truthähnen. Besonders auffällig ist das Desinteresse an Strafverfolgung im Fall des Schlachthofs Temme in Bad Iburg. Trotz umfassendem Beweismaterial gegen dutzende Landwirte und Viehhändler, die ihre schwer kranken, sterbenden und bereits verendeten Tiere zu hunderten an den Skandal-Schlachthof geliefert haben, verweigert sich die Staatsanwaltschaft diese Fälle aufzuarbeiten. Während Ermittlungen gegen wenige Schlachthofmitarbeiter laufen, werden Spediteure und Landwirte unbehelligt gelassen. Dabei sind diese Akteure die Haupttäter, welche die kranken Tiere erst zum Schlachthof bringen. „Diese Arbeitsverweigerung legt den Verdacht auf den Straftatbestand der Rechtsbeugung nahe. Es wird nicht gegen das System ermittelt, sondern gegen Einzelpersonen an der Spitze des Eisbergs“, so Mülln. Personalknappheit als Grund für dieses Versagen fällt aus. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfügt laut eigener Aussage über genug Kräfte. „Die Quittung hat man jetzt in Form des nächsten Tierschutzskandals im Landkreis Stade erhalten. Erneut wurden kranke Tiere im großen Stil illegal transportiert und geschlachtet. Das ist eine direkte Folge der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Denn die Bauern und Viehhändler sind sich seitdem sicher: Wenn ihnen nicht mal nach Bad Iburg Strafverfolgung droht, dann besteht eine Quasi-Immunität bei Verstößen gegen den Tierschutz“, so Friedrich Mülln „Jedem Schwarzfahrer droht eine Strafe, bei systematischer Tierquälerei wird weggeschaut, das darf nicht sein.“ Alle Viehhändler und Tierhalter aus dem Skandal von Bad Iburg, wie zum Beispiel die Firma Hunecke aus Westerkappeln, sind nach wie vor im Geschäft, obwohl die Verantwortlichen der Firma Hunecke bei dutzenden, entsetzlichen Straftaten dokumentiert wurden: Das brutale Verladen kranker, sterbender Tiere, das Treten, das Stechen der Tiere mit der Mistgabel, sowie die Quälerei mit Elektroschockern bleiben offenbar folgenlos. Leider ist Niedersachsen kein Einzelfall. Bundesweit herrscht nach Ansicht von Experten wie Prof. Bülte aus Mannheim ein massives Vollstreckungsdefizit im Tierschutzrecht, das einen Sumpf aus Tierquälerei in der Landwirtschaft ermöglicht. SOKO Tierschutz fordert von den deutschen Staatsanwaltschaften, das deutsche Tierschutzgesetz endlich anzuwenden und dem rechtsfreien Raum um Tiertransporte, Massentierhaltungen und Schlachthöfe ein Ende zu machen.




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