top of page

Kumpanei auf Kosten der Tiere in Tübingen

SOKO Tierschutz kritisiert Krähenversuche mit NABU-Krähen als klar rechtswidrig


Das Regierungspräsidium Tübingen hat scheinbar eine bedenkliche Nähe zur heimatlichen Tierversuchsbranche. Der Fall um die zweckentfremdeten NABU-Krähen zeigt, dass über Tierversuche nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach dem Willen der Experimentatoren entschieden wird.


Die NABU-Krähen waren "wildlebende Tiere" i.S.d. § 20 der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Tierversuche mit ihnen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Tierversuche nicht auch mit speziell für den Tierversuch gezüchteten Tieren möglich sind und wenn spezifische Fragestellungen behandelt werden, die ausschließlich mit Wild- bzw. Haustieren beantwortet werden können. Prof. Nieder betreibt eine eigene Krähenzucht für seine Tierversuche. Er hatte also Alternativen und unterließ eine die gesetzlichen Anforderungen erfüllende Begründung. Die nötigen Ausnahmegenehmigungen wurden hastig mit Jahren Verspätung, nach den Anfragen des Magazins Spiegel vor wenigen Wochen nachgeholt. Eine Bankrotterklärung der Überwachung der Tierversuche in Tübingen.


„Dass es praktisch für den Forscher war, die armen Tiere des NABU zu bekommen, reicht nicht aus. Diese Tierversuche an den Krähen aus dem Vogelschutzzentrum hätten nicht genehmigt werden dürfen. Wenn sowas Schule macht, dann holen sich Tierversuchs-Forscher demnächst Katzen aus dem Tierheim und Eulen aus dem Zoo, um sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen im Tierversuch zu quälen. Genau so etwas soll das Gesetz ja verhindern“, fasst SOKO Sprecher Mülln zusammen.


Dazu kommt das Problem, dass das Regierungspräsidium Tübingen den Schweregrad der Versuche für die gewünschte Genehmigung passend macht. Gravierende, höchst grausame und teils jahrelange Tierversuchsserien werden als mittelgradig bezeichnet, obwohl sie eindeutig unter den Bereich schwergradig fallen müssten.

Verhaltensstudien vom Nieder aus dem Jahre 2020 beschreiben mehrere Tiere, unter ihnen die Krähe „Buddy“. Die Vögel müssen massive Operationen am Schädel durchstehen, um danach in engen Kisten eingesperrt und auf einer Stange festgeschnallt zu werden. Sie müssen dort Aufgaben am Bildschirm lösen, um sich ihre Nahrung als „Belohnung“ zu erarbeiten, während die Hirnströme der Tiere über direkt ins Gehirn implantierte Leitungen aufgezeichnet werden.


SOKO Tierschutz kritisiert auch den Nutzen dieser grausamen Versuche. Ein Verhaltensversuch von Nieder wurde bereits von anderen gemacht. „Wir halten es für fraglich, ob die Behörde die Unerlässlichkeit dieser Wiederholungsversuche ausreichend geprüft hat“, kritisiert Mülln.


Nieder selbst wiederholt seine eigenen Ansätze seit Jahren ebenfalls stur, ohne ernsthaft Rechenschaft über die Erkenntnisse ablegen zu müssen. Denn die Tierversuche an den Krähen müssen im Nachhinein nicht auf ihren Erfolg und die Belastungen, denen die Tiere tatsächlich ausgesetzt waren, überprüft werden. Obligatorisch sind rückblickende Bewertungen der Tierversuche gem. § 35 der Versuchstierverordnung nur dann, wenn Primaten verwendet werden, oder der Versuch als ‚schwer‘ oder ‚besonders belastend‘ eingestuft wurde – was mit der bevorzugten Einstufung ‚mittelgradig‘ verhindert wird.


„So trickst man mit dem Schweregrad und macht nach EU-Recht fast unmögliche Tierversuche möglich, den Preis zahlen die Affen und in diesem Fall Krähen, die im schlimmsten Fall über ein Jahrzehnt im Tierversuch leiden müssen - Ein Freischein für die Experimentatoren. Noch dazu hat man klammheimlich selbst die letzte Hürde entfernt: Waren Tierversuche, die ohne Genehmigung durchgeführt wurden bisher – zumindest – eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlicher Bußgeldandrohung, entfiel dieser Punkt vor kurzem und ein Experimentator braucht für das Ignorieren von Recht und Gesetz keine Strafe mehr zu fürchten“, so Mülln.


Das Schicksal der Krähen, die Nieder nach Musikern benennt, fällt unter Geheimhaltung. Das gleiche gilt für die mysteriösen Krähen in der Tierhaltung der Uni. Die Uni verweigert Infos zur Herkunft der Krähen „Joko Ono“, „Harrison“ und „Ringo Star“.


„Da sitzen schon wieder Tiere, deren Geburtsdatum unbekannt ist. Diese Tiere wurden 2020 geliefert. Hat Nieder weitere kreative Quellen für Krähen neben dem NABU erschlossen?“, fragt sich Mülln.

Eine der NABU-Krähen, die zahme männliche „Krähe B“ aka „Buddy“ lebt wahrscheinlich noch. Eine Studie von Prof. Nieder aus dem Jahr 2020 belegt dieses traurige Schicksal. Er ist jetzt seit nahezu 10 Jahren im Tierversuch, eingesperrt und lebt in Stress und Angst. SOKO Tierschutz fordert Freiheit für „Buddy“.


Comentarios


bottom of page