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Bad Grönenbach: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen sämtliche Tierärzte ein


Im Fall um die Tierquälerei an Kühen im Allgäu hat die Sta Memmingen Zs. Ulm entschieden, die an der tierärztlichen Betreuung des Hofes in Bad Grönenbach beteiligten Tierärzte und Mitarbeiter nicht anzuklagen und die Verfahren einzustellen. Das zeigt erneut, dass Staatsanwaltschaften nicht begriffen haben, welche verheerende Rolle Tierärzte, insbesondere sogenannte Betreuungs-/Bestandstierärzte, bei solchen Fällen spielen. Hier ist sogar auf der versteckten Kamera zu sehen, wie kranke Tiere im sogenannten „Paradies“ ( Kranken- und Sterbebucht) vom Tierarzt auch mal mit einem Fußtritt begutachtet und eben nicht erlöst werden. So geht das Treiben dieser willigen Helfer der Tierausbeutung weiter und der Eindruck verstärkt sich: Tierärzte haben in der Massentierhaltung Narrenfreiheit. Das Verfahren gegen die Verantwortlichen des Betriebes läuft weiter.




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