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Was ihr tun könnt bei Tierschutzverstößen

Häufig erhalten wir Nachrichten über Beobachtungen von sogenannten Tierschutzverstößen: Pferde die unterernährt scheinen, Hunde die draußen in Zwingern gehalten werden, Kühe mit Verletzungen oder Schafe, die keinen Witterungsschutz haben.

 

Leider können wir nicht jedem Hinweis nachgehen. Das bedeutet nicht, dass uns diese Tiere oder „Vorfälle“ egal sind. Jedoch reichen unsere personellen und zeitlichen Ressourcen nicht aus. Wir bitten um Verständnis und möchten euch ermutigen, selbst aktiv, tätig zu werden. Denn auch wenn SOKO Tierschutz ein eingetragener Verein ist, haben wir nicht die rechtliche Befugnis, Tiere zu kontrollieren oder in Beschlag zu nehmen.

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Aber auch ihr könnt den betroffenen Tieren helfen und etwas tun. Wir haben einen Leitfaden zusammen gestellt, wie man als Privatperson helfen kann.

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Dokumentation

 

Beobachtungen von Tierschutzverstößen dokumentieren:

 

Das geht per Foto oder Videoaufnahme (Handyqualität reicht aus). Bitte achtet darauf, dies nur vom öffentlichen Grund aus zu tätigen und kein Privatgrundstück zu betreten. Schreibt ein Gedächtnisprotokoll, in dem ihr Zeitangaben und Datum aufschreibt und die beobachtete Situation genau erläutert. Wenn es weitere Zeugen gibt, führt diese mit auf. Auch Veterinärämter und die Polizei müssen sich an das geltende Datenschutzgesetz halten. Bei Anzeigen bitte immer darauf achten, dass ihr „Verdacht auf“ Tierschutzverstöße schreibt, damit ihr keine Gegenanzeige wegen Verleumdung riskiert.

 

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Veterinäramt verständigen

 

Kontaktiert das örtliche, zuständige Veterinäramt telefonisch. Nur das Veterinäramt darf die Tierhaltung kontrollieren und falls notwendig, Auflagen erteilen. Zusätzlich sollte der Missstand bzw. die Beobachtung schriftlich per Email angezeigt werden, damit ein Nachweis über die Meldung vorliegt.

 

Die Meldung sollte folgendes beinhalten:

 

  • Um welches Tier bzw. welche Tiere handelt es sich?

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  • Wo ist das betroffene Tier bzw. die betroffenen Tiere?

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  • Gegen was wird „mutmaßlich“ verstoßen?

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  • Kontaktdaten des Halters, der Halterin

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  • Eigene Daten, für eventuelle Rückfragen von Seiten des Amtes

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  • Bitte um Kontrolle der Tierhaltung und eine Eingangsbestätigung der Meldung

 

Aus Datenschutzgründen wird keine Mitteilung über den Sachstand erfolgen

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Akute Beobachtungen

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Beobachtet ihr, dass ein Tier akut in Gefahr ist oder gequält wird, verständigt bitte sofort die Polizei. Das Tierschutzgesetz unterscheidet sich zwischen Handlungen, die eine Straftat darstellen (§17) und Ordnungswidrigkeiten (§18).

 

Wer ein Tier vorsätzlich „ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ macht sich strafbar, ebenso jemand, der ein Tier durch Unterlassen tötet oder quält (z.B. fehlende tierärztliche Behandlung, Verhungern oder Verdursten des Tieres). Bei Straftaten drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ein Tierhalteverbot. Verschiedene andere tierquälerische Handlungen werden nach §18 demgegenüber nur als Ordnungswidrigkeiten eingestuft.

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Da Laien nicht beurteilen können, welche Straftat vorliegt, ist es nur wichtig, dass man handelt.

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Tierquälerei im Internet

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Oft erhalten wir Infos über Tierquälerei in den sozialen Medien oder andere Plattformen. Hier ist es wichtig, dass ihr diesen Beitrag meldet, mittlerweile hat jede Seite diese Funktion. Wenn viele Menschen diese Funktion nutzen, werden Anbieter/innen für diese Problematik sensibilisiert und können entsprechend reagieren.

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Gespräch mit den Tierhaltern

 

Sollten die Missstände nicht so „gravierend“ und ein Tier nicht in akuter Gefahr sein, könnt ihr auch das direkte Gespräch zu den Tierhaltern suchen, um Verbesserungen oder Einsicht zu erwirken. Bitte bleibt dabei sachlich und ruhig.

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