Prozess: Tierquäler von Merklingen Der Schweinequäler soll verschont bleiben Letztes Jahr gab es etwas (leider) einmaliges: Ein Richter aus Ulm hatte den Mut, einen Tierquäler, der hunderte Schweine auf grausamste Art und Weise sterben lies und Schweine mit einem Vorschlaghammer zerschmetterte zu DREI Jahren Gefängnis ohne Bewährung zu verurteilen. Endlich! Denn wenn nicht in diesem Fall, dann in welchem: Die Aufnahmen aus dem Schweinemastbetrieb in Merklingen waren mit das schlimmste, was wir bisher erlebt hatten. Der Betrieb hatte natürlich diverse Gütesiegel, war durch eine Tierschutzaufdeckung bekannt und der Bauer arbeitete im Landratsamt. Das Versagen des Veterinäramtes war katastrophal, denn man behauptete einfach, man hätte nicht gewusst, dass in der Halle Schweine gehalten werden und leider hatte die Taktik Erfolg. Ein schwacher Richter verteilte einen Freispruch an den Amtstierarzt. Nun versucht das System auch an der Haftstrafe zu rütteln. Denn zur großen Überraschung legte nicht die pelzbestückte Anwältin des Tierquälers Widerspruch ein, sondern die schockierte Staatsanwaltschaft, die es offenbar nicht fassen konnte, dass sich ein Richter das Tierschutzgesetz durchliest und es anwendet. Davor hat das System Angst und wir wollen am 05.02.20 ein Zeichen setzten, dass Tierquälerei mit aller Härte bestraft werden muss. Wir fordern, dass der Tierquäler von Merklingen ins Gefängnis kommt. Keine Bewährung, kein Auge zudrücken. Kommt zur Demo! 05.02.20 um 8:00 Uhr, Olgastraße 106, 89073 Ulm
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