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Demo am Landgericht Osnabrück

Der Chef eines Vieh-Transportunternehmens aus Velen ist in Berufung gegangen, da er seine milde Strafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Euro nicht akzeptiert. Diese „Strafe“ hat er bekommen, weil er nicht transportfähige Kühe, die also nicht mehr auf eigenen Beinen stehen konnten, gewaltvoll per Kettenwinde aus dem Transporter geschleift hat. Die Kettenwinde hat er dabei selbst angelegt!

Das Transportunternehmen steuerte mehrmals den „Spezialschlachthof“ in Bad Iburg an. Dort wurden Tiere, die zu krank und schwach zum Aufstehen bzw. Laufen waren, gewaltvoll per Kettenwinde bei vollem Bewusstsein in den Schlachthof geschleift. Bei diesem grausamen Vorgehen können Knochen brechen und Sehnen reißen. Für die verletzten und verängstigten Rinder bedeutet es Höllenschmerzen kurz vor ihrer Tötung. Das soll keine Tierquälerei sein? Wir fordern, dass das Tierschutzgesetz endlich ausgeschöpft wird. Solche Taten gehören härter bestraft und nicht mit einer lächerlichen Geldstrafe, die man aus der Portokasse zahlen kann. Die Täter bleiben ohne Vorstrafe und machen höchst wahrscheinlich einfach weiter wie davor.


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